Rechtsprechung
OLG Hamm, 10.01.2008 - 1 Vollz (Ws) 19/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Burhoff online
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Untätigkeitsbeschwerde im gerichtlichen Verfahren in Strafvollzugssachen im Rahmen der Strafprozessordnung (StPO); Teilnahme an einer schulischen Fortbildung als Maßnahme auf dem Gebiet des Strafvollzugs; Anfechtung einer gerichtlichen Untätigkeit; ...
- Judicialis
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 05.02.1963 - 2 BvR 21/60
Rechtsweg
- OLG Dresden, 20.06.2005 - 2 Ws 182/05
Zur Untätigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft im Eröffnungsverfahren bei …
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 1 Vollz (Ws) 19/08
Damit ist zwar nicht jede gerichtliche Untätigkeit einer Anfechtung entzogen, denn die Unterlassung einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung ist dann - ausnahmsweise - anfechtbar, wenn die unterlassene Entscheidung selbst bzw. deren Ablehnung anfechtbar ist und der Unterlassung die Bedeutung einer endgültigen Ablehnung und nicht einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (…BGH a.a.O.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, Seite 188, 189; OLG Dresden, NJW 2005, Seite 2791). - OLG Frankfurt, 21.02.2002 - 3 Ws 1239/01
Untätigkeitsbeschwerde in Strafvollzugssachen; Untätigkeit des Gerichts
Auszug aus OLG Hamm, 10.01.2008 - 1 Vollz (Ws) 19/08
Damit ist zwar nicht jede gerichtliche Untätigkeit einer Anfechtung entzogen, denn die Unterlassung einer von Amts wegen oder auf Antrag zu treffenden Entscheidung ist dann - ausnahmsweise - anfechtbar, wenn die unterlassene Entscheidung selbst bzw. deren Ablehnung anfechtbar ist und der Unterlassung die Bedeutung einer endgültigen Ablehnung und nicht einer bloßen Verzögerung der zu treffenden Entscheidung zukommt (…BGH a.a.O.; OLG Frankfurt, NStZ-RR 2002, Seite 188, 189; OLG Dresden, NJW 2005, Seite 2791).